LEISTUNGEN
professionelle Zahnreinigung
100% Kostenübernahme OHNE Wartezeit! Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten erstattet.
Bleaching-Bonus
Sofort 100€ in den ersten beiden Versicherungsjahren. Danach volle 250€ alle 2 Versicherungsjahre.
Kunststoff-Füllungen
100% Kostenübernahme für hochwertige Kunststoff-Füllungen! Ab dem ersten Tag ohne Begrenzung der Kosten und Anzahl der Füllungen.
Parodontose
100% Kostenübernahme für Parodontosebehandlungen. Unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse!
Wurzelbehandlung
100% Kostenübernahme für Wurzelbehandlung. Unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse!
Aufbissschienen
100% Kostenübernahme für Aufbissschienen (z.B. Knirscherschiene) unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse. Nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
Beginn zum Monatsersten
Ihr Vertrag startet zum 1. des Folgemonats. Alle vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder medizinisch bereits notwendigen Behandlungen sind versichert. Ausnahme stellt die prof. Zahnreinigung dar, hier darf ein bereits vereinbarter Termin, der nach Versicherungsbeginn liegt, wahrgenommen werden.
monatlich kündbar
100% flexibel! Keine Mindestvertragslaufzeit. Sie können mit einer Monatsfrist zu jedem Monatsende kündigen.
Tarifs
Beitrag
ONLINE ABSCHLIESSEN
Komplettschutz im Detail
Bei den angebotenen Dental-Schutz Tarifen werden die mtl. Beiträge für Zahnersatz in den ersten 6 Monaten um 50% reduziert.
Die Beiträge verstehen sich jeweils inklusive des Dental-Vorsorge-Premium Tarifs für den Zahnerhalt.
Premium
Die Erweiterung kann ganz bequem OHNE GESUNDHEITSFRAGEN direkt online abgeschlossen werden.
MEIN GEWINN
Beispielrechnung
TIPP: Ersetzen Sie in dem Beispiel einfach Ihre Kosten der jährlichen Zahnreingungen, um Ihren persönlichen Vorteil zu berechnen!
LEISTUNGSÜBERSICHT
Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!
Zahnreinigung
- KEINE Wartezeit!
- Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten erstattet
- keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
Bleaching
- KEINE Wartezeit!
- Sofort 100€ in den ersten beiden Versicherungsjahren
- Ab dem 3. Versicherungsjahr 250€
- Erstattung erfolgt alle 2 Versicherungsjahre erneut
Zahnfüllungen
- KEINE Wartezeit!
- Erstattung auch bei hochwertigen Kunststofffüllungen und Knirscherschienen
- Unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse
- über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 5,0 fach)
Parodontitis
- KEINE Wartezeit!
- Kostenübernahme bei Parodontitis- und auch bei Wurzelbehandlung
- Unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse
- über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 5,0 fach)
FAQs
Häufig gestellte Fragen
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keyboard_arrow_down 1. Wie funktioniert das Sofortschutz-Versprechen?Unser Versprechen: ALLE Leistungen stehen Ihnen immer sofort ab dem 1. Tag Ihrer Versicherung zur Verfügung. „Heute abschließen und schon zum Beginn des neuen Monats zum Zahnarzt“. So werden Ihnen direkt Kosten der Zahnreinigung zu 100% im tariflichen Umfang erstattet. Dies gilt ab dann natürlich auch für alle zukünftigen Zahnreinigungen.
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keyboard_arrow_down 2. Gibt es eine Wartezeit zu beachten?Nein! Alle versicherten Leistungen stehen Ihnen direkt ab dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins zum gewünschten Versicherungsbeginn zur Verfügung. Unsere Sofortschutz-Garantie für Sie.
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keyboard_arrow_down 3. Wie oft kann die professionelle Zahnreinigung pro Jahr in Anspruch genommen werden?Der Tarif kennt hier KEINE Limitierung! Weder in Anzahl der Behandlungen noch in der Höhe der Kosten je Behandlung. Bei medizinischer Notwendigkeit können Sie also problemlos z.B. 4x jährlich die professionelle Zahnreinigung wahrnehmen. Ihnen werden immer 100% der Kosten erstattet. Die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird Ihnen sogar bis zu den Höchstsätzen komplett erstattet.
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keyboard_arrow_down 4. Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?
Versichert sind je nach vereinbarten Tarif medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die nach Vertragsschluss erstmals angeraten und durchgeführt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter werden angerechnet.
Sie erhalten aus dem Tarif bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für:-
- prof. Zahnreinigungen
- Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
- Knirscherschienen
- Wurzelbehandungen
- Paradontosebehandungen
- Schleimhautbehandlungen
und die damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbundenen funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen.
Zusätzlich erhalten Sie 250€ Bleaching-Bonus und Kostenerstattung für Schnarcherschienen. Jeweils sofort 100€ in den ersten beiden Versicherungsjahren. Danach volle 250€ alle 2 Versicherungsjahre.
Maximal erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Versicherer 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
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keyboard_arrow_down 5. Wird der Rechnungsbetrag direkt an meine Praxis überwiesen?
Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die ERGO weiter (siehe Punkt "6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der ERGO ausbezahlt.
Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
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keyboard_arrow_down 6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?
Der schnellste Weg zur Erstattung führt über die Abrechnungsseite des Versicherers. Über diesen Weg können Rechnungen einfach und digital online eigereicht werden. Lästiger Papierkram entfällt und Sie haben zu jeder Zeit einen Überblick zu allen Vorgängen.
Sie können Ihre Erstattung auch telefonisch beantragen. Unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer erhalten Sie unter dieser Telefonnummer direkt Ihre Erstattung.
- Gebührenfrei innerhalb Deutschlands: 0800 / 444 1000
Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Anschrift:
ERGO Krankenversicherung AGKarl-Martell-Str. 6090344 Nürnberg -
keyboard_arrow_down 7. Wie und wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag kennt KEINE Mindestvertragslaufzeit. Sie können Ihren Vertrag somit jederzeit mit Monatsfrist zum Beginn des nächsten Monats kündigen. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
Beispiel:
Beginn des Tarifs: 01.08.2022
Kündigung am: 12.02.2023
Vertragsende am 01.03.2023 -
keyboard_arrow_down 8. Wo können die offiziellen Versicherungsbedingungen eingesehen werden?Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
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keyboard_arrow_down 9. Werden auch bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden. Dies gilt jedoch nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall darf auch vor Vertragsbeginn bereits ein Termin vereinbart, bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.
Beispiel:
Vor Vertragsbeginn wurde Ihnen der Austausch einer defekten Zahnfüllung, sowie die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung von Ihrer Zahnarztpraxis empfohlen. Nach dem Vertragsabschluss führen Sie diese Behandlungen durch. Die Kosten der bereits angeratenen Zahnfüllung werden Ihnen nicht erstattet. Die Kosten der regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet.
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keyboard_arrow_down 10. Sie sind Diabetiker/in, Parodontosepatient/in oder nehmen die professionelle Zahnreinigung aus anderen medizinischen Gründen sehr oft in Anspruch?Dann ist unser Angebot genau das Richtige für Sie! Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten der prof. Zahnreinigung erstattet.
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keyboard_arrow_down 11. Wer kann diesen Tarif abschließen?Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
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